Geschädigte Kapitalanleger müssen sich massiv wehren und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern.

26 Mrz

Nicht jede verlustreiche Investition ist in einem Fehlverhalten anderer Personen begründet / Es können auch ganz einfach nur widrige Umstände am Markt dafür verantwortlich sein

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Wenn jedoch Anlageverluste aus Falschberatung durch den Anlageberater bzw. die Bank zustande gekommen sind, oder Anlageprospekte den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen, dann sollte unbedingt der Anspruch und die Durchsetzbarkeit von Schadenersatz geprüft werden.

Der sicherste Weg, um festzustellen ob tatsächlich ein Anspruch auf Schadenersatz besteht und gegen wen sich dieser richten könnte ist , mit einem fachkundigen Anlegerschutzanwalt zu sprechen bzw. sich einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Anleger die sich an der missglückten Anlage selbst die Schuld geben, handeln oft gegen ihr eigenes Interesse. Unter diesen Umständen werden sich diese Anleger nie wieder von ihrem Verlust erholen, weil sie weder bereit sind ihre Ansprüche zu verfolgen noch sich geeignete Hilfe zu suchen. Die Initiatoren der Anlage freuen sich natürlich über jeden Anleger der nicht sein Geld zurückfordert.

Mitunter scheuen sich die geschädigten Anleger das Gespräch mit eine Rechtsanwalt zu suchen, weil Sie befürchten, dass dies viel Geld kosten könnte. Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann, gegen wen sich dieser richten könnte, wie und ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der Anspruch nicht eventuell verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich geltend zu machen wären. Diese Prüfung ist auch von ausgesuchten Spezialisten für kleines Geld zu haben. Ein verantwortungsbewusster und seinen Mandaten verpflichteter Rechtsanwalt wird dem Anleger seine ehrliche und unvoreingenommene Einschätzung über den entsprechenden Fall deutlich mitteilen. Danach kann der Anleger immer noch entscheiden, wie er denn schlussendlich weiter verfahren möchte!

Kapitalanleger müssen immer auf der Hut sein. Fahrlässig ist es sich auf bestehende Gesetze und Vorschriften zu verlassen. Denn ob sich die anderen Marktteilnehmer daran halten, steht auf einem anderen Blatt. Geschädigte Anleger müssen sich massiv wehren, und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern. Nur so besteht die Chance sein Geld wieder zu sehen. Solange Anleger resignieren und sich nicht wehren wird sich an der jährlichen Vernichtung von Anlegergeld in Milliardenhöhe nichts ändern und die kleinen „Madoff’s werden sich weiterhin die Taschen vollstopfen.

Fazit des BSZ e.V.:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!

Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen. Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere Anleger ihr Geld verlieren. Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ Premium

Es gibt jedoch auch Fälle, die sich für Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt“ nicht zu leisten.

Um eine kostenlose Erstberatung zu vereinbaren um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen, steht auf der Internetseite www.rechts-asse.de ein Kontaktformular zur Verfügung. http://www.rechts-asse.de/…



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