Rheinland-Pfalz beschließt verwässertes Tierschutz-Verbandsklagegesetz
26 Mrz
Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute Nachmittag mit den Stimmen von SPD und Grünen das Gesetz der Landesregierung zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage mit einer Änderung verabschiedet. Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung werden jetzt die Tierhaltungen in Zoos von der Tierschutz-Verbandsklage ausgenommen. Dies beinhaltet der jetzt beschlossene Änderungsantrag von SPD und Grünen, der kurz vor der Plenumssitzung eingebracht wurde. Bundes- und Landesverband von Menschen für Tierrechte werten die Sonderbehandlung der Zoos als rechtlich untragbar.
„Mit der Sonderbehandlung von Zoos haben die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen ihrer Glaubwürdigkeit einen Bärendienst erwiesen. Wenn die Zoos nun einen Sonderstatus erhalten, so gibt es dafür nur den Ausdruck Klientelpolitik. Wir werden dafür sorgen, dass dies bis zur EU-Wahl in Erinnerung bleibt. Bei der EU-Wahl am 25. Mai, die ohne die Drei-Prozent-Hürde stattfindet, könnten kleinere Parteien, die ihre Tierschutzzusagen konsequent umsetzen von Tierschützern gewählt werden“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Rheinland-Pfalz führt als fünftes Bundesland die Tierschutz-Verbandsklage ein und ist das erste Bundesland, das einen Tierhaltungsbereich (Zoos) aus der Zuständigkeit des Gesetzes ausklammert. Das Gesetz sieht vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen ihr Fachwissen bei den Behörden einbringen und in letzter Konsequenz die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) von Verwaltungsgerichten überprüfen lassen können.
Nach Aussagen der Tierrechtsorganisation beseitigt das Gesetz einen gravierenden Mangel. Denn die Tierschutz-Verbandsklage ist das einzige Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer. Sie ermöglicht die gerichtliche Überprüfung, ob Vollzugsbehörden Tierschutzbestimmungen auch tatsächlich durchgesetzt haben. Der Klage sind zudem wichtige Mitwirkungsrechte für die klagebefugten Tierschutzorganisationen vorgeschaltet, damit diese ihr Wissen frühzeitig in Behördenentscheidungen einfließen lassen können.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und sein Landesverband kämpfen für die Einführung des Klagerechtes für Tierschutzorganisationen seit der Tierschutz 2002 im Grundgesetz verankert wurde. In Bremen wurde es bereits 2007 eingeführt, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das von einer Großen Koalition regierte Saarland folgten im Jahr 2013. Derzeit beraten die Landtage von Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt über eine Einführung. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die Einführung des Klagerechtes in ihren Koalitionsverträgen festgeschrieben.
Link zum Gesetzentwurf: www.tierschutzwatch.de
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