Schmerzensgeld für Rap

27 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer einen demütigenden Rap-Song über einen Mitschüler ins Internet eingestellt, kann unter Umständen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet sein. Zwei 13-Jährige hatten in einem solchen Fall ein Video gedreht und es im Mai 2010 auf der Internetplattform Youtube eingestellt. Darin wird ein gleichaltriger farbiger Mitschüler und dessen aus Afrika stammende Familie vor allem rassistisch und sexistisch aufs Übelste verunglimpft. Als das Mobbingopfer von Klassenkameraden und Fußballfreunden darauf angesprochen wurde, erstattete die Familie Anzeige. Vier Tage später verschwand das Video aus dem Netz. Vor dem Landgericht forderte die betroffene Familie die Abgabe einer Unterlassungserklärung und 14.000 Euro Schmerzensgeld. Vor Gericht griffen beide Parteien den Vorschlag des Gerichts zu einer gütlichen Einigung auf: Die Familie erhält insgesamt 5.000 Euro von den beiden verklagten Jugendlichen. Zudem wurde eine Unterlassungsvereinbarung geschlossen, so die ARAG Experten (LG Bonn, Az.: 9 O 433/12).



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