Autofahrer haftet nicht für schreckhafte Hühner

28 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Autofahrer kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn durch das laute Zuschlagen seiner Autotür in der Nähe eines Hühnerstalls 143 Hühner vor Schreck sterben. Mit einer derartigen „Panikreaktion“ der Hühner muss ein Autofahrer laut ARAG Experten nicht rechnen. Der Eigentümer der Tiere führte die Panikreaktion der Hennen auf das Verhalten des Autofahrers zurück und klagte auf Schadensersatz. Der beklagte Autofahrer war mit seinem Pkw in die unmittelbare Nähe des Stalles gefahren und hatte die Tür des PKW geöffnet und später wieder geschlossen. Die Hühner der Rasse ISA Brown reagieren ungewöhnlich empfindlich auf Lichtreize und Geräusche, trug der Kläger vor Gericht vor. Er verlangte von dem Beklagten Schadenersatz für die verendeten Hühner. Das angerufene OLG wies die Klage auch in zweiter Instanz ab. Die besondere Empfindlichkeit sei das Risiko des Tierhalters, so die Richter (OLG Hamm, Az.:13 U 121/96).

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