Wann ist der Büroschlaf unfallversichert?

28 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wie jedes Jahr um diese Zeit macht sie sich wieder breit in Deutschland – die Frühjahrsmüdigkeit. Glücklich ist, wer ein ruhiges Plätzchen findet, wenn das plötzliche Schlafbedürfnis übermächtig wird. Wenn aber ein Arbeitnehmer bei der Arbeit einschläft und von seinem Bürostuhl fällt, gilt das meist nicht als betrieblicher Unfall, warnen ARAG Experten. Die betriebliche Unfallversicherung muss laut einem Urteil eines Sozialgerichtes nur einspringen, wenn der Büroschlaf den Arbeitnehmer aufgrund arbeitsbedingter Übermüdung befällt und der Unfall somit wenigstens mittelbar mit der Ausübung der Berufstätigkeit zusammenhängt (SozG Dortmund S 36 U 294/97).

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