Schwarz oder Weiß: die Meinungsjustiz kennt keine Grautöne

2 Apr

Nachdenkliches vom VEBWK Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e.V. zum Fall Sepp Krätz

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

„Recht so, wer betrügt, der fliegt“ – diese drohenden Worte kommen derzeit allgemein gut an. Ob „Sozialschmarotzer“ gleich welcher Herkunft, oder Fußballmanager mit Hang zum Zocken und Verschleiern, oder ein Prominentenwirt, der doch sowieso Dreck am Stecken hat. Sie alle müssen die Härte des Gesetzes spüren.

Das sind nicht nur Stammtischparolen. Solche Vor-oder Nach-Verurteilungen liest man mittlerweile regelmäßig in den Gazetten. Es bestärkt das anständige Volk in seinem Glauben, dass „denen da oben, den Schönen und Reichen, endlich mal auf die Finger geklopft gehört“. Eine besondere Art des lustvollen Voyeurismus, könnte man meinen. Es klingt nach „Schwarz & Weiß – sonst nichts“. Doch ist wirklich alles nur einfarbig? Gibt es vielleicht doch Gründe, Grautöne zuzulassen?

Die Rechtsprechung sagt klar und verständlich nein! Vor dem Gesetz sind alle gleich. Im ganz besonderen Fall des Uli Hoeneß zweifelte man lange, ob der Grundsatz Bestand hat. Oder aufgrund des prominenten Angeklagten sogar Überhärte im staatsanwaltlichen und richterlichen Programm möglich wäre? Schlussendlich waren sich Staatsanwalt und der Angeklagte selbst einig, dass das Urteil angemessen sei und Mr. FCB demnächst in Landsberg unterkommt. Ob er nach absolvierter Strafe wieder ins öffentliche Rampenlicht und in Funktion zurückkehrt, weiß heute niemand, aber denkbar wäre es schon. Viele Freunde und Verehrer werden ihm wohl den Weg dafür ebnen. Warum auch nicht, denn der Volksmund schwört auch auf den Satz: „Jeder hat eine zweite Chance verdient.“ Ist denn mit jeder auch wirklich jeder gemeint?

Nehmen wir den ebenso aktuellen Steuerhinterziehungsfall des Münchner Promi- und Wiesnwirtes Sepp Krätz. Der hat in 36 Fällen hinterzogen und alles zugegeben. Das Gericht verurteilte zu 22 Monaten auf Bewährung. Nur 19 Minuten nach dem Urteilsspruch ließ ein weit härteres Urteil nicht lange auf sich warten: Krätz wird seine Gaststättenkonzessionen verlieren. Das Festzelt auf dem Frühlingsfest und das Hippodrom auf dem Oktoberfest sind ebenfalls futsch. „Recht so“, sagt dazu der meist grantige und etwas neidische Volksmund. Ist es wirklich „recht so“? Heißt es nicht auch, dass man für ein und dieselbe Tat nicht zweimal bestraft werden kann? Oder wie sieht es hier aus mit der zweiten Chance? Uli Hoeneß wird wahrscheinlich nach dreieinhalb Jahren wieder am Schreibtisch sitzen und Fäden ziehen können. Sepp Krätz darf sich als Wirt verabschieden, denn ohne Konzession ist er nach ganz kurzer Zeit „weg vom Fenster“ – Bewährungsstrafe hin oder her. Begründet wird das so:

„Die Landesanwaltschaft Bayern informiert: Eine Gaststättenerlaubnis ist gemäß § 35 Gewerbeordnung zu widerrufen, wenn der Inhaber die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.“ Punkt, aus, basta. Ja, der Herr Krätz hat sich etwas zu Schulden kommen lassen und wurde dafür bestraft. Ob aber einem Berufsverbot gleichkommendes Folgeurteil des Kreisverwaltungsreferats die richtige Maßnahme ist, um einem reuigen, seine Steuerschulden samt Strafe und Zinsen zahlenden Sepp Krätz nochmal zu maßregeln, da scheiden sich die Geister. Vielleicht sollten genau hier einmal Grautöne eingebaut werden und individuelle Regelungen gemeinsam mit dem bereits Verurteilten erörtert werden. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit dürfte nämlich der Steuersünder Krätz geläutert sein. Eine Widerholungstat eher unwahrscheinlich. Somit auch seine Zuverlässigkeit sicher besser, als je zuvor. So sehen das auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft, die den Angeklagten Sepp Krätz als geläutert und zukünftig zuverlässig beurteilen.

Zugegeben: eine heikle Angelegenheit. Gesetz bleibt Gesetz und Gewerbeverordnungen samt Sanktionen ebenso. Daran gibt es auch keinerlei Kritik zu üben. Aber vielleicht ist bei all dem berechtigten Wunsch nach absoluter Gerechtigkeit ja auch einmal die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung eine mögliche Begleiterin. So eine Art Bewährungshelfer – damit die zweite Chance nicht aufgrund ultimativer Entscheidungen auch noch auf der Strecke bleibt. Man könnte ja mal drüber nachdenken, oder?



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