Hund im Auto

5 Mai

Wie sichert man Vierbeiner am besten?

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Eine Anschnallpflicht für Hunde besteht nach Auskunft von ARAG Experten nicht. Allerdings weisen sie darauf hin, dass Tiere in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Ladung darstellen, die so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können (§22 StVO). Eine fest verankerte Transportbox oder ein festes Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank können Abhilfe schaffen.

Auch den Paragrafen 23 möchten die ARAG Experten in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen: Er regelt, dass der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch im Auto befindliche Tiere beeinträchtigt werden. Er muss vielmehr dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht unter der Ladung, also dem Tier, leidet. Und die ARAG Experten warnen: Wer dagegen verstößt, muss bei Gefährdung mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem riskieren nachlässige Fahrer im Schadensfall ihren Versicherungsschutz. Ein kleines Rechenbeispiel zum Schluss: Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 kg.



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