Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG

26 Mai

Tausende Anleger betroffen

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Im Berichtstermin über das Insolvenzverfahren der Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien KG wurde von der Insolvenzverwalterin Dr. Hilgers der Bericht abgegeben. Es wurde ein Gläubigerausschus eingesetzt. Die mehreren tausend Anleger sollten sich durch einen Fachanwalt im Verfahren vertreten lassen.

Die Insolvenzverwalterin berichtete zur Lage des Unternehmens und zur Ursache der Insolvenz.

Es wurden über die Maßnahmen der Insolvenzverwalterin bezüglich der Vermögenssicherung gesprochen. Es geht um 13 Grundstücke in der Bundesrepublik.

Die Prüfung der Aus- und Absonderungsrechte kann erst nach weiteren Anmeldungen erfolgen. Bisher haben über 100 Gläubiger Forderungen angemeldet. Es ist von mehreren Tausend Mezzianine-Darlehen Anlegern auszugehen. Die Anleger haben 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Es wurde ein Gläubigerausschus eingesetzt.Mitglieder sind 3 Vertreter von Kleinanlegern, Kapitalanlegern und Anspruchssteller,

Der Gläubigeruasschuss wird versuchen alle Anspruchinhaber umfassend zu informieren. Anleger sollten sich durch einen Fachanwalt im Verfahren vertreten lassen.

Die Höhe der auf die Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO entfallenden Quote kann derzeit nicht abgeschätzt werden, da die Frist zur Anmeldung der Forderungen erst am 3.7.2014 abläuft und die erzielbare Masse noch nicht absehbar ist.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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