Auf Einfuhrbestimmungen für Lebensmitteln und Tieren von Ländern außerhalb der EU achten!

27 Mai

Kontrollergebnis: Rund jeder zehnte Reisende verstößt gegen Vorschriften

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Seit dem Jahr 2000 betreibt der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover eine amtstierärztliche Grenzkontrollstelle am Airport Hannover zum Schutz der Außengrenze der Europäischen Union. Trotz der europäischen Binnenlage Hannovers landen hier Direktflüge von Ländern außerhalb der EU, zum Beispiel aus Russland oder der Türkei. Da Reisende immer wieder gegen tierseuchenrechtliche Einfuhrvorschriften verstoßen, weisen die Amtstierärzte erneut darauf hin, dass bestimmte Lebensmittel und Tiere aus Nicht-EU-Ländern nicht mitgebracht werden dürfen.

Das Verbot bezieht sich Fleisch- und Fleischerzeugnisse sowie Milch- und Milcherzeugnissen für privat Reisende. Auch alle anderen Lebensmittel tierischer Herkunft, wie zum Beispiel Honig, Fisch und Reiseproviant, Waren tierischer Herkunft wie Traumfänger oder Jagdtrophäen dürfen nur eingeschränkt von Ländern außerhalb der EU für private Zwecke eingeführt werden. Einschränkung gelten auch für Tiere. Ausnahmen von Verboten und Beschränkungen sind nur im Einzelfall möglich – wie zum Beispiel für Säuglingsspezialnahrung oder Blindenhunde.

Im Jahr 2014 hat der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen am Airport Hannover bereits zwei Katzen und vier Hunde beschlagnahmt, die von Reisenden aus Nicht-EU-Ländern mitgebracht wurden. Einer der Hunde musste aufgrund des Tollwutverdachts getötet werden.

Bei einer Schwerpunktkontrolle zu Ostern hat etwa jeder zehnte Reisende aus einem Nicht-EU-Land sich nicht an die Einreisebestimmung gehalten. Bei der Kontrolle von zwei Flügen aus Moskau haben 22 Passagiere gegen die Proviantverordnung verstoßen. Insgesamt wurden 14,5 Kilogramm Fleisch oder Fleischerzeugnisse sowie 3,6 Kilogramm Milch oder Milcherzeugnisse beschlagnahmt. Zehn Proben wurden im Labor auf Afrikanische Schweinepest untersucht. Das vorläufige Ergebnis ist negativ. Die Kosten für Entsorgung und Untersuchungen der Lebensmittel tragen die Reisenden.

„Die Afrikanische Schweinepest gefährdet aktuell die Bestände in Polen und Litauen und könnte mit dem Schwarzwild nach Deutschland vordringen“, so Dr. Sigrid Hofmeister, Leiterin der Grenzkontrollstelle der Region Hannover. „Daher richtet sich darauf momentan der Fokus unserer Kontrollen. Aber auch andere Tierseuchen können nicht nur wirtschaftlichen Schaden anrichten, sondern sind sogar auch auf Menschen übertragbar, wie zum Beispiel Vogelgrippe oder Tollwut. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich alle Reisende an die Einfuhrbestimmungen halten.“

Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover außerhalb der Landeshauptstadt können sich zu Fragen der Einfuhr von Lebensmitteln, Waren tierischer Herkunft und lebenden Tieren über den Airport Hannover telefonisch beim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter (0511) 616-22095 beraten lassen oder Anfragen per E-Mail an: GKS@region-hannover.de senden. Weitere Informationen speziell zur Einfuhr von Tieren gibt es außerdem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmelv.de/…).



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