Löschung von Fotos nach Beziehungsende
28 Mai
Der Anspruch auf Löschung digitaler Fotografien und Videoaufnahmen ist nach Beendigung einer Liebesbeziehung auf erotische und intime Aufnahmen beschränkt. Im konkreten Fall stritten die Parteien um die Verwendung von Lichtbildern und Filmaufnahmen. Während der zwischenzeitlich beendeten Beziehung wurden einvernehmlich zahlreiche Bildaufnahmen der Klägerin gefertigt, darunter auch intime Aufnahmen, die sie dem Beklagten – einem Fotografen – in digitalisierter Form überlassen hat. Der Beklagte erklärte sich bereit, es zu unterlassen, die Aufnahmen Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Parteien stritten ferner darum, inwieweit der Beklagte auch zur Löschung von Fotos verpflichtet ist. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) hat nun entschieden, dass intime Fotos gelöscht werden müssen. Die vollständige Löschung sämtlicher Fotos kann hingegen nicht beansprucht werden. Anders als bei intimen Aufnahmen sind Lichtbilder, welche die Klägerin im bekleideten Zustand in Alltags- oder Urlaubssituationen zeigten, in einem geringeren Maße geeignet, ihr Ansehen gegenüber Dritten zu beeinträchtigen. Es sei allgemein üblich, dass Personen, denen die Fertigung von Aufnahmen bei Feiern, Festen und im Urlaub gestattet werde, diese auf Dauer besitzen und nutzen dürften, erklären ARAG Experten das Urteil (OLG Koblenz, Az.: 3 U 1288/13).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560