Ab dem 1. Juli ist die Warnweste im Auto Pflicht

26 Jun

Polizei kann jetzt ein Bußgeld von 15 Euro verhängen

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Pünktlich zu den Sommerferien 2014 endet eine Übergangsregelung im Straßenverkehr: Demnach ist es ab dem 01. Juli 2014 für PKW-Fahrer auf deutschen Straßen verpflichtend, mindestens eine Warnweste mit sich zu führen! Die Regelung, die sich seit August 2013 in einer Übergangsphase befand, kann dementsprechend nun von der Polizei kontrolliert und bei Nichtbeachtung mit Bußgeldern bis zu 15 Euro belegt werden.

Deshalb ist es für Autofahrer ratsam, sich spätestens jetzt eine Warnweste (wichtig: muss der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen) zuzulegen. Diese sollte im Fahrgastraum mit sich geführt und bei Pannen unbedingt getragen werden, da ansonsten ein Bußgeld droht.

Frank Brüne,

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Verkehrsrecht

http://www.gks-rechtsanwaelte.de



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