Blutgrätsche – Teuer für Hobbykicker

26 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Fußball gehört zu den gefährlicheren Sportarten. Die Rechtsprechung sagt daher, dass der Teilnehmer an einem solchen sportlichen Kampfspiel , bei dem typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei geringfügigen Regelverstößen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht, grundsätzlich Verletzungen in Kauf nimmt, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind. Das bedeutet für Kicker, dass sie auf Schadenersatz verzichten, wenn ein Mitspieler den anderen unüberlegt verletzt. Spielt aber ein Fußballer brutal und verletzt den Mitspieler, muss er nach Information der ARAG Experten doch mit Schadenersatzforderungen rechnen. In einem konkreten Fall, wurde ein Stürmer durch eine Grätsche in die Beine vom Torschuss abgehalten. Der Foul spielende Rüpel hatte dabei nicht einmal den Hauch einer Chance, den Ball zu spielen. Das Ergebnis der Szene: Ein schwer verletztes Sprunggelenk des Stürmers. Dafür sah der Rowdy die rote Karte und musste die Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen (OLG Hamm, Az.: 34 U 81/05).

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