Grätschen beim Fußball erlaubt

26 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Grätsche ist eine allgemein anerkannte Abwehrmethode beim Fußball – auch bei Altherrenmannschaften. Wenn diese meist etwas ruppige Methode dem Ball und nicht dem Gegner gilt, ist daran in der Regel nichts auszusetzen. Auch nicht, wenn sich der Ballführende dabei verletzt (OLG Nürnberg, AZ: 5 U 439/97). ARAG Experten weisen darauf hin, dass Fußball immerhin ein Kampfspiel ist, bei dem – auch schwere – Verletzungen selbst bei regelgerechtem Verhalten keineswegs ungewöhnlich sind. Wer solch eine Attacke nicht heil übersteht, sollte sich trotz allen Unmuts über die eigene Verletzung vor einem Rechtsstreit gut überlegen, ob er nachweisen kann, dass der Verteidiger mit seiner Abwehr grob gegen die Regeln verstoßen hat – z.B. mit einem Grätschangriff von hinten ohne Vorwarnung und ohne die Chance, den Ball zu erreichen. Die Richter waren nämlich der Ansicht, dass die Tatsache der schweren Verletzung nicht allein indiziert, dass die Grenzen einer zulässigen Abwehr überschritten seien, zumal selbst ein geringfügiger Verstoß noch kein Verschulden begründen würde.

Download des Textes und verwandte Themen: http://www.arag.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.