Juristisches Foulspiel

26 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Auf dem Fußballplatz geht es hart zur Sache. Wenn es darum geht, das Runde ins Eckige zu schießen, ist es gleich, ob es sich dabei um ein Bundesliga- oder Freundschaftsspiel einer Amateurliga handelt. Doch ARAG Experten warnen: Die Konsequenzen sind für Profis und Freizeitkicker die Gleichen: Wer absichtlich foult, muss häufig mit mehr als einer gelben oder roten Karte rechnen. Sie weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm hin, in dem ein Spieler seinen Gegner erheblich verletzte, indem er ihm ohne Ballrelevanz in die Beine grätschte. Aus Gründen der Fairness hätte der Spieler in der konkreten Situation seinen Gegenspieler nicht in dieser Weise attackieren dürfen. Verletzt ein Spieler einen Mitspieler beim Hineingrätschen, ist ein solches Verhalten schuldhaft, wenn es objektiv unmöglich war, den Ball zu erreichen. Er wurde zu einem Schmerzensgeld wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt (OLG Hamm, 13 U 187/97 ähnlich OLG Stuttgart, 8 W 13/00).

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