Urteil vom 26. Juni 2014 gegen Friedhelm Adolfs

30 Jun

Pressemeldung der Firma Komitee zur Wahrung der Bürgerrechte e.V.

Nein, Ihr radikal intoleranten Rauchgegner, es ist kein Urteil gegen das Rauchen in den eigenen vier Wänden! Das ist weiterhin per Gesetz gestattet und dies wurde auch ausdrücklich vom Gericht betont. Es führte explizit aus, dass ein Mieter, der in seiner Wohnung raucht für sich genommen kein vertragswidriges Verhalten darstellt und dies dementsprechend weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Also doch nicht richtig hingehört, hingesehen, zu früh gejubelt und offensichtlich schon gar nicht nachgedacht seitens der zwanghaften Pro-Volksbevormunder.

Dieses Urteil erfolgte wegen versäumter Widerspruchsfristen seitens Adolfs sowie wegen Fehlern seiner ursprünglichen Anwältin, die es im ersten Prozess unterliess eine angebliche Geruchtsbelästigung zu bezweifeln. Dies und nur dies wurde hier verhandelt. Dieses Urteil bezieht sich ausdrücklich und ausschließlich auf die verpassten Widerspruchsfristen zu den Kündigungen.

Ein reines Paragraphenurteil also, bei dem allerdings die Menschlichkeit und der gesunde Menschenverstand auf der Strecke blieb. Ein 75-jähriger Renter, der in diesem Haus seit 40 Jahren lebt, davon 30 Jahre als Hausmeister, der wahrlich nicht über große Finanzmittel verfügt, wird aus seinem sozialen Umfeld gerissen und soll sich nun auf dem nicht gerade preiswerten Wohnungsmarkt in Düsseldorf mal eben so eine neue Bleibe suchen. Wie überaus menschenfreundlich und sozial, so etwas auch noch zu beklatschen. Aber wahrscheinlich sind Raucher in den Augen der nach Prohibition, Einschränkung der persönlichen Freiheit und Verboten Schreienden gar keine wirklichen Menschen und müssen deshalb auch nicht als solche behandelt werden.

Verschwiegen wird wohlweislich, dass dieses ehrenwerte Haus in einer bevorzugten Lage Düsseldorfs liegt und dass es außer Adolfs dort nur gewerbliche Mieter gibt. Friedhelm Adolf zahlt für etwas über 40 qm 250,– € kalt. Bei neuer, gewerblicher Vermietung kann hier leicht das 3 – 4fache erzielt werden. Bis auf einen einzigen Mieter im 5. Stock (Adolfs wohnt im EG) hat sich bisher niemand über Rauch- oder Geruchsbelästigung beklagt. Im Gegenteil haben auf Nachfragen alle anderen Mieter angegeben, dass sie sich in keinster Weise gestört fühlten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Ein beklagenswertes, ein inhumanes Urteil – es zu bejubeln, zeugt von Menschenverachtung. Aber es ist kein Urteil gegen das Rauchen in den eigenen vier Wänden. Noch nicht!

Düsseldorf, den 27. Juni 2014

Presserat des Komitees zur Wahrung der Bürgerrechte

Dr. med. Monika Müller-Klar

Nicolai Kosirog



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