HU bei Wohnmobilen: Nach fünf Jahren gibt es die Plakette nur noch für 12 Monate

7 Jul

Verwaltungsgericht Koblenz weist Klage ab

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

In einem aktuellen Urteil hat sich das Verwaltungsgericht Koblenz zu den Untersuchungsintervallen für die Hauptuntersuchung bei Wohnmobilen geäußert. Diese sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt. Demnach ist für Wohnmobile in den ersten 6 Jahren nach der Zulassung alle 2 Jahre eine Hauptuntersuchung fällig. Danach muss ein Wohnmobil jedoch jedes Jahr beim TÜV vorgestellt werden.

Geklagt hatte ein Mann, dessen Wohnmobil 5 Jahre und 3 Monate nach Zulassung zur Hauptuntersuchung vorgestellt worden war. Nach bestandener Untersuchung wurde ihm die Prüfplakette jedoch nur für 12 Monate zugeteilt. Zu Unrecht, fand der Kläger: Schließlich habe die Hauptuntersuchung in den 6 Jahren nach der Zulassung stattgefunden. Er verlangte, dass ihm eine Prüfplakette für die nächsten zwei Jahre zugeteilt wird.

Das Gericht wies seine Klage jedoch ab. Es erklärte, dass ab dem 73. Monat nach Zulassung die Hauptuntersuchung jährlich fällig würde. Der Kläger habe sein Wohnmobil im 63. Monat vorgestellt, sodass das Fahrzeug sich ein Jahr später nicht mehr innerhalb des Zeitraums von 72 Monaten befinde. Aus diesem Grund müsse sein Fahrzeug nun jährlich kontrolliert werden.

Dr. Christian Bock

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Verkehrsrecht

http://www.gks-rechtsanwaelte.de



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