Tiere töten im Namen der Kunst erlaubt?

25 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Natürlich sehen auch Juristen in der Kunst- oder Religionsfreiheit ein schützenswertes Gut. Aber rechtfertigt eine Kunstperformance das Strangulieren oder Erdrosseln von Hundewelpen? Natürlich nicht! Und glücklicherweise waren auch die Richter in einem konkreten Fall der Ansicht, dass die grausame Tötung von Hundewelpen weder unter die Kunstfreiheit falle, noch als Protest gegen die Tötung von Hundewelpen zulässig sei. Den Antrag auf das Strangulieren von jungen Vierbeinern mit Kabelbindern stellte eine Frau, die im Rahmen einer Theatervorführung darauf hinweisen wollte, dass ausgediente Schlittenhunde in Alaska und leistungsschwache Jagdhunde in Spanien auf gleiche Weise zu Tode kämen. Sie pochte auf die im Grundgesetz vorbehaltlos garantierte Kunstfreiheit, die ihrer Meinung nach in diesem Fall den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz rechtfertige. Doch die Richter sahen das anders und verwiesen auf eben dieses Gesetz, nach dem niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfe, und untersagten der Künstlerin den geschmacklosen Auftritt (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 24 L 113.12). Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung einen gravierenden Eingriff in das Staatsschutzziel des Tierschutzes darstellt (Art. 20a GG).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.