Baumprüfung: keine Betriebskosten

24 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Lässt ein Vermieter prüfen, ob die Bäume im Garten noch standfest sind, so darf er diese Kosten nicht auf die Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Vermieter eine solche Kontrolle des Baumbestandes vornehmen lassen. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 217,22 Euro. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung sollte ein Mieter unter der Position „Außenanlagen Gehölzfläche“ 209,75 Euro nachzahlen. Das aufgerufene Gericht entschied, dass der Vermieter keinen Anspruch auf diese Nachzahlung habe. Hinter der Position „Außenanlagen Gehölzfläche“ würden sich in Wirklichkeit Kosten für „Baumwartung und Baumkontrolle“ verbergen. Die Kosten der Baumprüfung dürften aber nicht abgerechnet werden. Die Baumkontrolle sei nicht gleichbedeutend mit Pflegemaßnahmen (Gartenpflegekosten) – daher sind diese Kosten auch nicht im Sinne der Betriebskostenverordnung umlagefähig, so ARAG Experten (AG Bottrop, Az.: 11 C 59/14).



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