Tiere im Taxi transportieren

26 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer seinen Hund oder seine Katze im Taxi mitnehmen möchte, kann das nach Auskunft der ARAG Experten tun, soweit dadurch die Sicherheit des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden (OLG Hamm – Az.: 3 Ss OWi 61/92). Einige Tarifordnungen sehen allerdings Zuschläge für den Transport von Tieren vor. Aber es gibt auch Ausnahmen: Wenn die Tiere besonders groß sind oder gefährlich wirken, dürfen Taxifahrer die Mitnahme verweigern (Oberlandesgericht NRW, Az.: IV 5 SS 03-6/04). Rat der ARAG Experten: Informieren Sie die Taxizentrale bereits bei Bestellung des Wagens, dass Sie ein Tier dabei haben.

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