Getgoods: Arrestbefehle gegen ehemaligen Vorstand!

29 Sep

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth erstreitet Arrestbefehle gegen ehemaligen Vorstand! / Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Im Schadensfall getgoods.de AG ist es BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, vor einigen Tagen gelungen, in 3 Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder für erste Anleger Arrestbeschlüsse gegen den ehemaligen Vorstand RM zu erwirken.

Die 1. Zivilkammer sowie die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt an der Oder haben in insgesamt 3 Fällen ausdrücklich den dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen des ehemaligen Vorstands RM angeordnet.

Weitere Arrestanträge für diverse Anleger werden in den nächsten Tagen folgen, diese Arrestanträge dienen der vorläufigen Sicherung der Anleger, und sind vom Insolvenzverfahren unabhängig.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hatte, worüber der BSZ e.V. bereits berichtete, vor kurzem auch erste Schadensersatzklagen für die Anleger gegen den ehemaligen Vorstand der getgoods.de AG vor dem Landgericht Frankfurt/Oder eingereicht, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche ergeben, so werden die Anleger im Verkaufsprospekt nach Ansicht von Dr. Späth nicht über alle wesentlichen relevanten Punkte informiert.

Z.B. die Verflechtung zwischen der Getgoods AG und deren Tochtergesellschaften wird nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth nicht ausreichend dargelegt. Auch wurden in den Klagen Ansprüche wegen mutmaßlicher unerlaubter Handlung geltend gemacht.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle bearbeitet, z.B:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).

First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten

DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten

GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)

Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt

SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht

DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und Berufungen laufen, inzwischen wurde ein Urteil vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf auf Rückabwicklung erstritten.

Insgesamt wurden von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner mehrere 1000 geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten.

Auch die räumliche Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hat darüber hinaus auch in Frankfurt an der Oder sein Rechtsreferendariat absolviert und sind daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.

Fazit des BSZ eV:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Getgoods. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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