Frankonia – Deltoton: Razzia und Festnahmen Verdacht des Anlagebetrugs in Millionenhöhe

29 Dez

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

„Verdacht des Anlagebetrugs in Millionenhöhe – Großeinsatz für Polizei und Staatsanwaltschaft – 26 Objekte durchsucht – Fünf Personen in Untersuchungshaft.

„Es wurde bereits mehrfach obergerichtlich festgestellt, dass atypisch stille Beteiligungen, wie sie beispielsweise von der Frankonia Sachwert AG (jetzt: Deltoton AG) angeboten wurden, u.a. wegen des bestehenden Totalverlustrisikos als Altersvorsorge i.d.R. nicht geeignet sind. Wegen des Totalverlustrisikos sind auch (mittelbare) Kommanditbeteiligungen nicht für die Altersvorsorge geeignet.“ So warnte der BSZ e.V. in seiner Pressemitteilung vom 19.10. 2007 vor der Deltoton-Anlage.

Mit Datum vom 05.03.2008 berichtete der BSZ e.V.: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss die Haftung der Futura Finanz AG wegen der Vermittlung einer Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG bestätigt (Beschluss vom 28.11.2007, Az. III ZR 214/06).

In dieser Entscheidung beschäftigt sich der BGH erneut mit stillen Beteiligungen. Die Karlsruher Richter hatten bereits in früheren Entscheidungen die Rechte von Anlegern gestärkt, denen derartige Beteiligungen zu Anlagezwecken oder zur Altersvorsorge verkauft worden waren.“

Mit Pressemitteilung vom 09.05.2008 berichtet der BSZ e.V. „ Im Rechtsstreit der Deltoton AG mit der auf das Anlegerrecht spezialisierten Stuttgarter BSZ® e.V. Vertrauensanwaltskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung unterlag die Deltoton AG den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten mit Urteil vom 26.03.2006 in der ersten Instanz und hat jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das OLG wird jetzt darüber zu entscheiden haben, ob die von der Deltoton AG beanstandete Verwendung ihres markenrechtlich geschützten Firmennamens als Keyword für eine Google Adword Anzeige gegen das Markengesetz verstößt.“

Am 14. 07.2008 schrieb der BSZ e.V. „Es freut uns, dass sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Braunschweig unsere Rechtsauffassung zu 100 % bestätigt haben. Schließlich wäre es auch ein herber Rückschlag für den Anlegerschutz gewesen, wenn die Deltoton AG und andere Unternehmen uns verbieten könnten, dass wir uns kritisch mit deren Anlageprodukten auseinander setzen“. „Die Tatsache, dass sich immer wieder Anleger an uns wenden zeigt nämlich, dass in vielen Fällen tatsächlich Aufklärungsbedarf besteht“.

Spätestens nachdem auch dem BSZ e.V. auffiel, dass zu diesem Zeitpunkt bei Eingabe des Keywords ‚Deltoton’ in der Internetsuchmaschine Google auch Anzeigen erschienen, die auf eine regelrechte Kampagne gegen Anlegeranwälte hinausliefen und festgestellt wurde, dass für eine dieser Seiten – was aus dem Impressum hervorging – die Deltoton AG selbst verantwortlich war, klingelten bei dem BSZ e.V. die Arlarmglocken.

Der BSZ e.V. hat sich trotz solcher Kampagnen und den durch die bekannten Abmahnkanzleien angedrohten Sanktionen, nicht davon abhalten lassen, seine Meinung im Rahmen des rechtlich zulässigen zu äußern und sich auch weiterhin kritisch mit den Anlagemodellen von Kapitalanlagegesellschaften auseinander zu setzen und betroffene und interessierte Anleger entsprechend zu informieren.

Wie wichtig es ist, die uneingeschränkte Aufklärung und Information durch Dritte nicht nur zuzulassen, sondern im Hinblick auf das Recht auf freie Meinungsäußerung geradezu geboten ist, zeigt nunmehr die Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Polizeipräsidiums Unterfranken vom 23.12.2014.

„Verdacht des Anlagebetrugs in Millionenhöhe – Großeinsatz für Polizei und Staatsanwaltschaft – 26 Objekte durchsucht – Fünf Personen in Untersuchungshaft.

BAYERN u. HESSEN. Bei einem Großeinsatz von Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Anlagebetrugs in Millionenhöhe sind am vergangenen Donnerstag in Bayern und Hessen insgesamt 26 Objekte durchsucht worden. Dabei stellten die Beamten umfangreiches Beweismaterial sicher. Fünf Beschuldigte befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt seit dem Jahr 2013 gemeinsam mit der Kripo Würzburg gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Geldwäsche. In diesem Zusammenhang wurden in der vergangenen Woche in Bayern und Hessen die Durchsuchungen durchgeführt. Hierbei waren fünf Staatsanwälte der in Würzburg ansässigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und rund 140 Beamte der KPI Würzburg, der KPI (Z) Unterfranken und der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Einsatz, die von rund 30 Beamten weiterer bayerischer und außerbayerischen Dienststellen unterstützt wurden.

Den Beschuldigten liegt zur Last, eine Vielzahl von Kapitalanlegern geschädigt zu haben, die seit Ende der 1990er Jahre eine atypische stille Beteiligung an drei im Landgerichtsbezirk Würzburg ansässigen Gesellschaften erworben haben. Zu diesem Zweck sollen die Beschuldigten im Zusammenwirken mit weiteren Personen eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland gegründet haben, über die in der Folge die von den Anlegern einbezahlten Gelder hin- und hergeschoben wurden, bis diese letztlich entgegen ihrem ursprünglichen Zweck zumindest teilweise den Beschuldigten zuflossen. Hierdurch sollen nach derzeitigem Ermittlungsstand rund 30.000 Anleger geschädigt worden sein. Die Höhe des im Raum stehenden Gesamtschadens dürfte sich im zweistelligen Millionenbereich bewegen.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg hat Haftbefehle gegen alle fünf Beschuldigten erlassen. Diese wurden im Rahmen der Durchsuchungsaktion bzw. kurz darauf festgenommen und in verschiedene bayerische Justizvollzugsanstalten verbracht. Die Auswertung des umfangreichen sichergestellten Beweismaterials wird voraussichtlich geraume Zeit in Anspruch nehmen.“

Mit welcher Energie die Deltoton versuchte die Anleger zur Kasse zu bitten, darüber berichtete der BSZ e.V. mit seiner Pressemitteilung vom 08.04.2013: „ Für viele Anleger der Deltoton GmbH (vormals Frankonia-Gruppe) gibt es derzeit böse Überraschungen.“ „Anstelle der langersehnten Mitteilung über ein auszuzahlendes Guthaben werden aktuell zahlreiche Anleger der Deltoton GmbH per Post zur sofortigen Zahlung erheblicher Beträge aufgefordert. Nach erfolgter Zahlung bestünden – so die Deltoton GmbH – dann keine wechselseitigen Ansprüche mehr.“

Der BSZ hatte die Anleger gewarnt ohne rechtliche Überprüfung dieser Zahlungsaufforderung nachzukommen. Wie richtig wir damit lagen, zeigt nunmehr die Erklärung der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Polizeipräsidiums Unterfranken.

,,Für die Anleger bleibt nun prüfen zu lassen, ob noch Ansprüche gegen die Verantwortlichen erfolgreich durchgesetzt werden können. Hierzu werden die Ergebnisse der Ermittlungen hoffentlich positiv beitragen“.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deltoton. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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