Pressemeldung der Firma Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB
Am 15.1.2015 hat der Senat von Berlin beschlossen, in Milieuschutzgebieten die Aufteilung von Mietshäusern in Wohnungseigentum grundsätzlich zu verbieten. Nur in Ausnahmefällen sollen Genehmigungen erteilt werden können. Die Einzelheiten müssen noch erarbeitet werden. Es ist damit zu rechnen, dass die zuständigen Baubehörden in den ausgewiesenen Milieuschutzgebieten (also Gebiete, in denen städtebauliche Besonderheiten vor Veränderungen geschützt werden sollen) schon jetzt keine Abgeschlossenheitsbescheinigung mehr erteilen. Diese Bescheinigung ist erforderlich, um die Aufteilung in Wohnungseigentum grundbuchlich vollziehen zu lassen.
Welche Möglichkeiten betroffene Immobilienbesitzer haben und wie sich dieser Senatsbeschluss auf den Verkehrswert der Immobilien auswirkt, lesen Sie hier.
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