Der ewige Streit um Steuersätze für Sokas

30 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Sie wissen nicht, was ein Soka ist? Dann sind Sie wahrscheinlich kein Besitzer eines Listenhundes, der korrekterweise nicht mehr als Kampfhund – sondern höchstens als „sogenannter Kampfhund“ (abgekürzt Soka) – bezeichnet wird. Auch Anlagehund gilt als korrekte Bezeichnung. Um sie gibt es immer wieder Zoff; vor allem der finanziellen Art. Denn Kommunen dürfen für Sokas höhere Steuern verlangen, als für andere Hunderassen. ARAG Experten gehen davon aus, dass der normale Steuersatz für solch ein Tier bundesweit im Durchschnitt bei 900 bis 1.000 Euro liegt. Für andere Hunderassen zahlen ihre Besitzer je nach Kommune etwa 50 bis 60 Euro. Doch die ARAG Experten weisen auch darauf hin, dass überhöhte Steuersätze nicht unbedingt hingenommen werden müssen und verweisen in diesem Zusammenhang auf einige interessante Urteile zugunsten der Soka-Halter.

– Der Besitzer eines Staffordshire-Bullterriers ging vor Gericht, weil er 1.500 Euro jährlich für seinen Vierbeiner zahlen sollte. Die angerufenen Richter waren ebenfalls der Auffassung, ein solch hoher Steuersatz komme einem Verbot gleich und ließen die Berufung zum Oberverwaltungsgerichtes zu (Verwaltungsgericht Trier, Az.: 2 K 637/13).

– Auch in Bayern klagte ein Ehepaar erfolgreich gegen die Gemeinde, die satte 2.000 Euro jährliche Hundesteuer für deren Hund verlangte (BVG, Az.: 9 C 8/13).

Doch es geht auch anders, wie die ARAG Experten mit zwei weiteren Urteilen zeigen:

– Eine Steuer von 480 Euro pro Jahr für einen Listenhund hatten Mannheimer Richter gebilligt (VGH Baden-Württemberg, Az.: 2 S 3284/11).

– Und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte ebenfalls für einen Staffordshire-Bullterrier eine Steuer von 500 Euro pro Jahr bestätigt (OVG Lüneburg, Az.: 9 LA 163/10

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