Spruchverfahren nach Squeeze-out

27 Mrz

Empirische Studie

Pressemeldung der Firma Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK e.V.)

Diese Studie zur quantitativen empirischen Justizforschung wertet Squeeze-out-Beschlüsse nach § 327 a Abs. 1 AktG, § 12 Abs. 4 FMStBG und § 62 Abs. 5 UmwG mit den anschließenden Spruchverfahren umfassend aus. Sie greift auf eine Vielzahl von Verfahren zurück, an denen die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (www.vzfk.de) beteiligt war bzw. ist.

Bewerten heißt vergleichen! Daher stellt diese einzigartige Datensammlung und -auswertung eine wertvolle Grundlage für alle weiteren Spruchverfahren dar:

– Erhebungszeitraum: 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2013

– Umfassende Datensammlung und -auswertung von 477 Squeeze-out Beschlüssen und 397 anschließenden Spruchverfahren mit bis zu 125 Einzelkriterien je Einzelfall

– Systematische und übersichtliche Darstellung mit 70 Abbildungen und 125 Tabellen

– Aufstellung der beschlossenen bzw. festgesetzten Zinssätze geordnet nach Branchen

– Analyse und Vergleich festgesetzter und zuvor in Übernahmeverlangen angebotener Barabfindungen

– Auswertungen zu Verfahrensdauern

– Wert des übertragenen Aktieneigentums: mehr als EUR 11,2 Milliarden

– Höhe der bisher in Gerichtsverfahren festgesetzten Nachzahlungen: mehr als EUR 600 Millionen in 217 Fällen

– Vorschläge zur praktischen Handhabung



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK e.V.)
Hiddenseer Straße 9
10437 Berlin
Telefon: +49 (30) 395094-28
Telefax: +49 (30) 395094-29
http://www.vzfk.de/

Ansprechpartner:
Dr. Martin Weimann
030-39509428

Die VzfK wurde im Sommer 2005 gegründet, um die Interessen von außenstehenden Aktionären gegenüber Aktiengesellschaften und ihren Großaktionären umfassend zu vertreten. Hierzu führt die VzfK Aktionäre zusammen, bündelt ihre Aktien, vertritt sie auf Hauptversammlungen und leitet im Bedarfsfall die entsprechenden gerichtlichen Verfahren ein. Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um Spruchverfahren, in denen Abfindungen und Ausgleichszahlungen bei Strukturmaßnahmen auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.


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