Politik-Latein endet in Sanktionen

24 Apr

Bundesregierung plant generelles Verbot der Abgabe von eZigaretten und eShishas, auch wenn es sich um nicht nikotinhaltige Produkte handelt

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

Mit dem Vorstoß der Familien-Ministerin Schwesig und Agrar-und Ernährungs-Minister Schmidt wird wieder einmal deutlich, dass politisches Feingefühl Mangelware darstellt und enorm schnell in Sanktionen mündet. Aktuell geht es darum, alle sogenannten „eZigaretten und eShishas“, unabhängig davon, ob mit oder ohne Nikotingehalt, für unter 18jährige zu verbieten. Man folgt damit Auffassungen, die mittels wenig belastbarer Studien platziert wurden. Kaum vorstellbar, dass sich hier intensiv mit den tatsächlichen Unterschieden beschäftigt wurde. Ein Verbotsvorschlag stellt inzwischen die gängige Lösung dar, könnte man meinen.

Und doch wäre eine differenziertere Betrachtung angebracht. Wie man weiß, dienen Verbote speziell bei Jugendlichen nicht unbedingt der erfolgversprechenden Art. Macht man es sich nicht viel zu einfach und befördert dadurch sogar eine gegenteilige Wirkung der Maßnahme? Der deutsche Gesetzgeber hat im Jugendschutzgesetz (§ 10 JuSchG) bereits ein generelles Abgabeverbot von Tabakerzeugnissen an Personen unter 18 Jahren verankert und entsprechende rechtliche Möglichkeiten der Sanktionierung bei Zuwiderhandlung festgeschrieben. Sofern es sich also um nikotinhaltige eZigaretten oder Shishas handelt, könnte man diese in das geltende Recht überführen. Nicht Nikotinhaltige Produkte wären als solche klar ausgewiesen und fielen nicht unter die Alters-Abgabe-Regel. Das wäre eine Lösung, die Jugendschutz rechtlich, wie auch marktkonform angebracht wäre.

Leider lassen sich heutzutage viele Politiker von subjektiven Meinungen treiben und verzichten auf unabhängige Recherche. Daraus folgen in der Regel eben Sanktionen, denn diese entsprechen am ehesten den Zielen der soufflierenden Protagonisten. Ein fataler Irrtum begleitet diese Debatte zudem: ein nicht unwesentlicher Teil der eZigaretten und eShishas mit und ohne Nikotin wird über das Internet erworben. Dort ist eine Altersverifizierung eher Makulatur. Was soll also dann eine Sanktion, wenn sie so einfach unterlaufen werden kann?

Franz Bergmüller, Landes-Chef des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK, Vater und Gastwirt, sieht die Realität und fordert geeignetere Maßnahmen: „Junge Leute zelebrieren zum Beispiel das Shisharauchen, ob elektronisch oder konventionell. Das gilt als schick und interessant. Die herkömmliche Zigarette spielt eine geringere Rolle, als je zuvor. Die Tabaksorten oder die Früchtesorten und die Pfeifen werden alle über das Internet bestellt. Eine Altersangabe ist da meist nicht erforderlich und auch leicht zu manipulieren. Aufklärung über die Unterschiede der Produkte ist der richtige Weg, den es hier aufzuzeigen gilt. Verbote erreichen eher das Gegenteil und fördern die ohnehin an Grenzen gelangte Bevormundungspolitik.“

Vertreter der eZigaretten-und eShisha-Branche befürworten eine Altersabgaberegel für nikotinhaltige Produkte genauso wie die klassischen Zigaretten-Hersteller. Beide trennt bestenfalls, dass die „Dampfer“ aus wettbewerbstaktischen Gründen gerne die herkömmlichen Tabakprodukte mit Attributen ausstatten, die man sonst von erklärten Tabakgegnern hört. Mit dieser Strategie hat man sich allerdings nicht unbedingt Freunde gemacht und darf sich auch nicht wundern, dass nur wenig Solidarität im aktuellen Fall zutage tritt.



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