Zum „Tag der Biergartenrevolution“ am 12.Mai vor zwanzig Jahren:

12 Mai

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

Mit dieser Meinung stand Johann Christoph Friedrich von Schiller (1759-1805) seinerzeit eher einsam da. Zu dominant waren die Obrigkeitseinflüsse, zu hörig die bürgerlichen Reaktionen auf Sanktionen. Hundertneunzig Jahre später hätte er sich vermutlich gefreut, wenn er die 25000 demonstrierenden Menschen in München gesehen und gehört hätte. Sie demonstrierten gegen Einschränkungen bei den Öffnungszeiten der Biergärten und starteten damit eine Biergartenrevolution. Anlass gaben einzelne Beschwerden samt Klagen von Nachbarn einer Traditionsgaststätte am Rande von München. Damals gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den empfindlichen Anwohnern sogar Recht und so drohte eine generelle Schließung der beliebten Gärten bereits um 21.30 Uhr. Das wollte man so nicht hinnehmen. Die Politik reagierte damals richtig und erließ eine annehmbarere Regelung.

Heute findet man wieder vermehrt Nachrichten über ähnliche Ansinnen. Da wird aus Lärmempfindlichkeit schon mal eine vorsorgliche Anzeige oder Klage eingereicht, worauf vereinzelt Straßenfeste oder sogar größere Volksveranstaltungen abgesagt wurden. So geschehen in Franken, aber auch in Hessen und Rheinlandpfalz. „Wehret diesen neuerlichen Anfängen“, mahnt deshalb auch der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur und dessen Partnerorganisation Biergartenfreunde.de. Der VEBWK ist die Stimme vieler kleinerer und mittlerer Gastronomiebetriebe in Bayern und hat zum Beispiel mit der eigenen Studie zum Thema Wirtshaussterben bundesweit auf sich aufmerksam gemacht. Jährlich vergibt der Verein den „Stammtischbruder des Jahres“ an Persönlichkeiten, die sich um den Erhalt der Traditionen und des Brauchtums verdient gemacht haben. Prominente Laudatoren wie der Münchner Altbürgermeister Christian Ude (SPD) oder Finanz-und Heimat-Minister Markus Söder(CSU) zeugen von der Bedeutung dieser Ehrungen. Die Biergartenfreunde.de küren gleichzeitig Deutschlands schönste Biergärten in verschiedenen Klassen und zählen mit über 1700 angeschlossenen Betrieben zu den größten Vertretern der Biergartenkultur in Deutschland. Man ist sich einig: „Es kann nicht sein, dass einige wenige Nörgler und Rechthaber großartige Traditionen zerstören. Die Biergärten oder Straßencafés sind nicht über Nacht gekommen, sondern prägen das bunte Bild des Zusammenlebens sicher weit länger, als so mancher Einzug der klagefreudigen Nachbarn. Mit der Sommerzeitregelung bleibt es inzwischen bis weit nach 22 Uhr hell und die Menschen genießen ihren Feierabend gerne draußen. Da kann es nicht sein, dass sich Minderheiten gegen diese berechtigten Bürgerwünsche durchsetzen“, so auch der Landesvorsitzende des VEBWK, Franz Bergmüller.

München hat da bereits einen guten Anfang gemacht. Nach einem dreimonatigen Test in der Innenstadt, wo Gastronomiebetriebe an Wochenenden bis 23 Uhr draußen bewirten durften, fiel die Bilanz positiv aus. Nun wird der Pilot zur Regel. Mit diesem Beispiel verbindet der Verein den Wunsch, eine generelle Öffnungszeit der Außengastronomie und auch bei Volks-und Straßenfesten bis mindestens 23 Uhr umzusetzen. Schaut man sich in den Nachbarländern um, so ist das üblich. Deutschland muss sich nicht stets erneut auf eine Nörgler-Diskussion einlassen, sondern auch den „bösen Nachbarn“ einmal in aller Klarheit signalisieren, dass das echte Leben keinen Freifahrtschein für Ignoranz, Rechthaberei und Intoleranz bereit hält. Und der Gesetzgeber sollte bei der Risikoabwägung im Vorfeld wissen, dass man inzwischen immer weniger von falschen oder überzogenen Reaktionen auf Einsprüche Einzelner hält. Man spricht doch in der Politik gerne vom Miteinander, dann sollte man es auch zugängig und erlebbar machen.



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