Pressemeldung der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei Klagen Spaniens gegen das „EU-Patent-Paket“ abgelehnt. Sie waren gegen zwei EU-Verordnungen gerichtet, die die Einführung eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung („EU-Patent“) und die dazugehörigen Übersetzungsregelungen betreffen. Die Kritik der ersten Klage betraf die Verfahrenssprachen Deutsch, Englisch und Französisch: Die spanische Regierung hält die Begrenzung auf diese drei Sprachen, so wie sie die Regelung zum EU-Patent vorsieht, für eine Diskriminierung anderer Sprachen. Die EU-Richter haben in ihrer Entscheidung zwar anerkannt, dass eine Ungleichbehandlung der Sprachen vorliegt. Diese sei jedoch ausnahmsweise hinzunehmen, da sie das legitime Ziel verfolgt, die Übersetzungskosten zu senken und somit den Zugang zum Patentschutz zu erleichtern. In einer zweiten Klage hatte Spanien vor dem EuGH gefordert, die Verordnung zur Schaffung des einheitlichen Patentschutzes für ungültig zu erklären. Auch diese Klage wies der EuGH ab.
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COHAUSZ & FLORACK ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und rund 100 Mitarbeitern. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Besondere Expertise hat die Kanzlei in der Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Schutzrechtsportfolios. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Kanzlei ist auf allen Technologiefeldern tätig: Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von COHAUSZ & FLORACK gehören im DAX oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.
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