CLLB Rechtsanwälte berichten: Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Marketing Terminal GmbH

19 Mai

Forderungsanmeldung bis 16.07.2015

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte

Wie der Insolvenzverwalter der Marketing Terminal GmbH mit Schreiben vom 8. Mai 2015 an die Anleger mitgeteilt hat, ist durch das Amtsgericht München mit Beschluss vom 1. Mai 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die geschädigten Anleger gehören demnach zu dem Gläubigerkreis von 9.700 Gläubigern und werden daher vom Insolvenzverwalter aufgefordert, die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Frist hierzu beträgt der 16. Juli 2015.

Wie der Insolvenzverwalter weiter berichtet, hat die Marketing Terminal GmbH ein Schneeballsystem betrieben, bei dem die eingenommenen Anlegergelder nicht zur Gewinnerzielung, sondern zur Auszahlung anderer Anleger verwendet wurden. Dies bestätigt Presseberichte von Ende letzten Jahres, wonach der Geschäftsführer der Marketing Terminal GmbH wegen des Verdachts des Anlagebetruges in Untersuchungshaft genommen wurde. Er hatte Anleger damit geworben, dass mittels Anzeigen im Internet Renditen in Höhe von bis zu 100 % der Investitionssumme erwirtschaftet würden. Hierdurch war es ihm gelungen, bis zu 10.000 Anleger mit einem Gesamtanlagevermögen von 40 Millionen Euro zu werben. Einzelne Anleger investierten sogar Beträge in Höhe von bis zu € 250.000,00 Euro. Andere empfahlen die Anlage in ihrem Bekannten- und Freundeskreis. Das Polizeipräsidium Kempten geht inzwischen von dem größten Betrugsfall im Oberallgäu in den letzten 10 Jahren aus.

So unerfreulich diese Neuigkeiten für die Betroffenen klingen, so ist doch gleichzeitig auch festzustellen, dass die Anleger nicht chancenlos dastehen. „Zwar ist nicht bekannt, wie hoch die Insolvenzquote letztlich sein wird“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Geschädigte von Kapitalanlagebetrugsdelikten vertritt. „Zumindest scheint aber festzustehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren durchzuführen, und dass es zu einer Auszahlung an die geschädigten Anleger kommen wird. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, ihre Forderungen durch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte vornehmen zu lassen.



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