Das Murmeltier lässt grüßen: Null-Promille-Regelung wieder im Gespräch

26 Mai

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur klärt über Tatsächliches auf

Der VEBWK ließ erst vor kurzem kein gutes Haar an der Idee einer Promille-Neuregelung für Radfahrer. Bereits bei diesem gedanklichen Vorhaben konnte den Protagonisten nachgewiesen werden, dass eine Absenkung der gültigen Regelung keinen Einfluss auf die Unfallstatistik haben wird. Klare Erkenntnisse langjähriger Erhebungen besagen nämlich, dass Unfälle mit Personenschäden in überwältigender Zahl bei Fahruntüchtigkeit oberhalb von 1,1 Promille geschehen. Diese werden ohnehin durch geltendes Recht als Straftat erfasst und somit sind weitere Einschränkungen wohl eher populistisch zu werten.

Nun kommt sogar die GdP Gewerkschaft der Polizei auf die Idee, eine generelle Null-Promille-Regelung ins Spiel zu bringen. Das bringt gleich mehrere Kritiker auf die Palme. Hier sieht man den populistischen Weg besonders deutlich. Es gibt zahlreiche Untersuchungen und Studien, die unter Langzeitbetrachtung völlig andere Ergebnisse aufzeigen, als es das Ansinnen der GdP beinhaltet. Die GdP sollte einfachen Zugang zu Berichten des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden haben, die Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr besitzen. Ebenso sinnvoll wäre die Lektüre „Verkehr-Verkehrsunfälle 2013, Fachserie 8 Reihe 7“ vom gleichen Amt. Auch eine Analyse „Verkehrsunfälle-Zweiradunfälle im Straßenverkehr,2“ aus 2014 ist empfehlenswert.

In allen Studien und Statistiken wird klar festgestellt, dass die Zahl der Unfälle mit Alkoholeinfluss und Personenschäden seit Jahren abnimmt. Die Aufklärung dürfte Hauptgrund dafür sein. Insgesamt nehmen diese Unfälle 3,8 Prozent aller Unfälle in Anspruch und rangieren damit auf Rangplatz 8 der Unfallursachen (nach unangepasster Geschwindigkeit, Fehlern beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren oder Missachtung von Vorfahrtsregeln). Dazu kommt noch, dass Fahranfänger ohnehin eine Null-Promille-Regelung zu beachten haben. Dort jedoch weisen 2,94 Prozent-Anteil an Unfällen unter Alkoholeinfluss einen signifikanten Wert auf, der trotz Null-Promille-Grenze den Ruf nach strikterer Kontrolle nach sich zieht. Es muss also die Frage gestattet sein, ob nicht durch eine konsequentere Überwachung und Kontrolle der bestehenden Vorschriften ein weit größerer Gewinn an Verkehrssicherheit erreichbar wäre, als durch eine weitere Verschärfung der Promillegrenze. „Unter sachgerechter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse lässt sich der Ruf nach Senkung der Promillegrenze also als populistische Augenwischerei enttarnen“, so auch der Landesvorsitzende des VEBWK, Franz Bergmüller. Er stößt damit ins gleiche Horn wie der Bayerische Brauerbund, der sich intensiv mit den Analysen beschäftigt hat und der Idee der GdP eine klare Absage erteilt.

„Ob es überhaupt Aufgabe der Polizeigewerkschaft ist, mit solchen Verlautbarungen eine Diskussion zu entfachen, ist fraglich. Die Zahlen sprechen eindeutig dagegen und wir möchten doch daran erinnern, dass Genuss nicht zum absoluten Luxus wird, wo jemand mit Chauffeur oder Taxi ins Landgasthaus fährt. Somit sehen wir in diesen immer wieder aufschlagenden Vorstößen auch die Gefahr einer weiteren Zerstörung der bayerischen Wirtshauskultur. Dem können und wollen wir nicht zustimmen“, so ein energischer Gegner der Idee, Franz Bergmüller.

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