Abkassieren aus dem Hintergrund

19 Jun

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

Ein Düsseldorfer Arzt hat der GEMA eine Absage zum Abkassieren erteilt. Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe bekam er Recht. Die Richter schlossen sich dem Spruch des Europäischen Gerichtshofes an, wonach die musikalische Hintergrundberieselung im Wartezimmer im Allgemeinen nicht öffentlich ist und somit keine GEMA-Gebühren fällig sind. Der Arzt spart nun viel Geld, denn die GEMA langt bekanntlich kräftig zu.

Dieses Urteil macht Lust auf mehr. Es gibt reichlich weitere Beispiele, die den Sachverhalt der Hintergrundmusik ohne Umsatzbeeinflussung, sprich Geschäftszweck, erfüllen. Lediglich die Formulierung „öffentlich“ verhindert wohl eine Lawine der Empörung und Gerichtsverfahren. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK und dessen Landesvorsitzender Franz Bergmüller erinnert: „Wenn eine Wirtin oder ein Wirt auf der Toilette Hintergrundmusik abspielt, so zahlt er bereits GEMA Gebühren. Läuft nur ein Radio in der Gaststube, wird ebenfalls viel Geld verlangt. Der Unterschied zwischen Hintergrundmusik ohne nachweislichen Umsatzeinfluss und einer geschäftlichen Nutzung von musikalischen Angeboten ist in der Praxis erheblich. Es wäre wünschenswert, wenn sich das BGH-Urteil auf solche Bereiche ausdehnen ließe. Wir werden den Weg dahin prüfen und gegebenenfalls juristisch weiterverfolgen.“

Die GEMA steht seit einiger Zeit in der Kritik. Besonders nach einer ziemlich misslungenen Gebühren-Reform, die Bundesweit für erheblichen Protest sorgte und geschlichtet werden musste. Ein Grund für die Skepsis gegenüber der GEMA liegt laut VEBWK auch darin, dass der privatwirtschaftliche Verein häufig willkürlich Gebühren festlegt, die etlichen Nutzern wie Gaststätten, Diskotheken und Hotels enorme Summen abverlangen. Zudem wird bemängelt, dass die Gelder der GEMA häufig nicht die Portemonnaies der kleineren Künstler und Autoren erreichen, sondern in Verwaltung und den Taschen großer Player landen. Andere Auffälligkeiten entwerfen GEMA-Forderungen von bis zu 800 Euro bei ehrenamtlichen Auftritten von Kindergesangsgruppen oder auch bei Senioren-Singkreisen. Ob im Einzelhandel, beim Frisör oder kommunalen Straßenfesten – die GEMA versucht überall Gelder zu erhalten. Mangelnde Transparenz bei der Vergabe und Verwendung dieser Gelder lassen dabei kein besonders gutes Licht entstehen. Vielleicht müsste sich die GEMA generell selbst reformieren. Das Beispiel ADAC sollte dafür dienlich sein.

Kontakt: VEBWK e.V., Presse, presse@vebwk.com



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
VEBWK Service Center
Gewerbering
84405 Dorfen
Telefon: +49 (1805) 833-552
Telefax: nicht vorhanden
http://www.vebwk.com

Ansprechpartner:
Bodo Meinsen
Pressesprecher
+49 (89) 90529072



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.