CLLB Rechtsanwälte erzielen weiteren Erfolg für geschädigten Leasingfonds- Anleger

27 Jul

OLG München bestätigt Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung und weist Berufung eines Anlageberaters einstimmig per Beschluss zurück

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte

Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich hat einen Anleger erfolgreich vor dem Oberlandesgericht München vertreten. Das OLG München wies per Beschluss vom 13.07.2015 einstimmig die Berufung eines Anlageberaters gegen ein erstinstanzliches Urteil des LG Memmingen zurück, mit dem der Anlagerberater u.a. zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. € 44.800,00 verurteilt worden war. Das Landgericht Memmingen hatte nach der stattgefundenen Beweisaufnahme keinen Zweifel daran, dass tatsächlich ein Beratungsgespräch stattgefunden hatte und dass die Beratung fehlerhaft war, weil eine sichere Anlage gewünscht war. So durfte der Anleger nach Auffassung des LG Memmingen darauf vertrauen, dass die mündliche Angabe des Beraters „hundertprozentig sicher“ in Bezug auf den angebotenen Leasingfonds zutreffend ist. Die vom Anlageberater angebotene Leasingfonds- Beteiligung war aufgrund des bestehenden Totalverlustrisikos nicht sicher. Der Anlageberater war daher zum Schadensersatz und zur Freistellung des Anlegers von weiteren aus der Leasing- Beteiligung resultierenden Verpflichtungen verurteilt worden. Nach einstimmiger Auffassung des OLG München hatte im vorliegenden Fall das Rechtsmittel der Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich durchaus, so Rechtsanwältin Linz, angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, welche für den Anleger im vorliegenden Verfahren Schadensersatz erstritten hat, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.



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