Abmahnung durch den VHL Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung

31 Jul

Pressemeldung der Firma IT-Recht-Plus GmbH

Zum wiederholten Male haben uns unsere Vertragsanwälte von einer Abmahnung durch den Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL) berichtet.

Der VHL Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung mit Sitz in Hamburg nimmt laut eigenen Angaben die Interessen seiner Mitglieder dadurch satzungsgemäß war, dass er die Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr überwacht. Die Mitglieder kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Onlinehandels, unter Ihnen Vertreter der Lebensmittel-, Kosmetika- und Heilmittelvertreibende. In der Abmahnung selbst geht es um angeblich unlautere Aussagen in Bezug auf die gesundheitsbezogene Bewerbung von angebotenen Produkten. Als Grundlage hierfür wird das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, das LBFG angeführt. Die von dem Gewerbetreibenden getroffenen Aussagen seien wettbewerbswidrig. Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, sowie die dem Verein angeblich entstandenen Abmahnkosten.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!



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Zu unseren Leistungen gehört die Herstellung und Erhaltung der Rechtssicherheit Ihres gewerblichen Internetauftritts. Wir wollen Ihnen vor allen Dingen die Unsicherheit nehmen, die aufgrund der Vielzahl von nationalen Gesetzen, europarechtlichen Verordnungen und konkretisierender Rechtsprechung herrscht. Rechtliche Fallstricke lauern oft im Detail! Wir wollten, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren- Ihr Geschäft. Hierzu bietet Ihnen die It-recht-PLUS Rund-um-Sorglos-Pakete, die unter Anderem alle notwendigen Texte beinhalten, die Sie von rechtlicher Seite her benötigen. Wir arbeiten ausschließlich mit Anwälten zusammen, die ausgewiesene Fachkräfte auf den Gebieten des IT-Rechts sind. Ein Beispiel: Nehmen wir an Sie sind Händler und betreiben einen Onlineshop, indem Sie verschiedene Produkte an Verbraucher verkaufen. Ohne ins Detail gehen zu wollen, müssen Sie an diesem Punkt schon eine ganze Reihe beachten: Zunächst müssen Sie ein korrektes Impressum vorhalten. Wesentliche Merkmale der Ware, Preis, Liefer- und Versandkosten zum Beispiel müssen korrekt benannt und beschrieben werden. Der Verbraucher muss über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Hinzu kommen bestimmte Kennzeichnungspflichten beim Verkauf bestimmter Produkte, wie zum Beispiel beim Verkauf von Textilien. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Verbraucher über die wesentlichen Schritte des Vertragsschlusses informiert werden, etc. etc. etc. Wir haben eine gute Nachricht: Sie müssen sich nicht selbst durch den Paragraphendschungel kämpfen!


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