München, 31.07.2015 Gold-Sparplan – CLLB Rechtsanwälte erreichen vollständige Zahlung zugunsten vertretener Anlegerin; was Anleger beachten sollten

31 Jul

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte

Anleger haben in den vergangenen Jahren vermehrt in Goldsparpläne investiert. Viele dieser Sparpläne sehen vor, dass Anleger einen monatlichen Betrag bezahlen, der zunächst zu einem erheblichen Teil für die Provisionen und Gebühren (oft auch als Beraterhonorar bezeichnet) verwendet wird. Mit dem für Investitionen vorgesehenen Anteil der Sparrate wird physisches Gold erworben, welches sodann in einem Depot lagert.

Nach Regelungen zahlreicher Verträge können sich Anleger entweder nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder wenn eine bestimmte Menge physisches Gold „angespart“ wurde, das für sie deponierte Gold entweder aushändigen lassen oder verkaufen.

Häufig wurden unseren Mandanten die Goldsparpläne damit schmackhaft gemacht, es seien jährliche Wertsteigerungen von 6 % oder mehr zu erwarten, so dass über die teils sehr lange Laufzeit der Verträge ein erhebliches Vermögen angehäuft werden könne.

Goldsparpläne bergen – neben den sehr hohen Vertragskosten, die in der Regel zu Beginn des Sparplanes abgetragen werden müssen – erhebliche Risiken, wie das Kursrisiko beim Goldpreis oder Wechselkursrisiken, weil Gold in US-$ gehandelt wird. Ferner bestehen Risiken in der möglichen Insolvenz des Anbieters, wenn das Gold nicht als Eigentum des Anlegers getrennt verwaltet wird. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die sehr hohen Vertragskosten häufig bei vorzeitiger Vertragskündigung nicht oder nur zu einem geringen Teil erstattet werden.

In mehreren Fällen bietet sich für den Anleger aber eine kostengünstige und legale Ausstiegsmöglichkeit. Nach Auffassung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierte CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich die bereits zahlreiche Anleger von Goldsparplänen vertritt, sind nicht wenige Widerrufsbelehrungen der Goldsparpläne fehlerhaft. In diesen Fällen können Anleger ihre auf den Beitritt zum Sparplan gerichtete Willenserklärung auch heute noch widerrufen, weil die Widerrufsfrist dann meist noch nicht zu laufen begonnen hat. Im Falle des erfolgreichen Widerrufs erhält der Anleger grundsätzlich das gesamte einbezahlte Kapital zurück.

CLLB Rechtsanwälte konnten beispielweise erst kürzlich für eine Anlegerin die volle Erstattung der von ihr auf den Goldsparplan entrichteten Sparraten in Höhe von über € 12.000,00 erreichen. Rechtsanwalt Dr. Leitz, Partner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, empfiehlt allen Anlegern von Gold-Sparplänen, die sich für unzureichend aufgeklärt und / oder belehrt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Ansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Sparraten bestehen. Häufig übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Prüfung der entsprechenden Ansprüche sowie ggf. auch deren Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Dr. Leitz weiter.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
Dr. Henning Leitz
+49 (89) 552999-50



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.