Wasserrutschen – unbedingt Regeln beachten!

20 Aug

Pressemeldung der Firma ARAG SE

In einem öffentlichen Freibad sind gewisse Regeln zu beachten. Das gilt besonders für Wasserrutschen, damit die Rutschpartie nicht mit empfindlichen Verletzungen endet. Späße, wie das Anhalten in der Röhrenrutsche, zusammen oder rückwärts rutschen, sollte man tunlichst unterlassen. Denn bei Zusammenstößen auf der Rutsche oder im Auffangbecken sind Brüche, Halswirbelverletzungen oder Gehirnerschütterungen nicht selten. Da Rutschen in Schwimmbädern generell regelmäßig überprüft werden, gilt es hier, sich an die auf Schildern vermerkten Regeln zu halten. Ist die Bahn mit einer Ampelanlage versehen, sollten Erwachsene oder Jugendliche, die nach Kindern rutschen auch nach dem Umspringen auf Grün noch einige Sekunden abwarten. Ein kommunales Schwimmbad, das die Benutzung einer Rutsche per Hinweisschild eindeutig regelt, hat seine Verkehrssicherungspflicht in der Regel erfüllt, so ARAG Experten. Das gilt sogar, wenn auf der Rutsche mehrere Kinder gleichzeitig nebeneinander rutschen können und die Gefahr einer Kollision bei unsachgemäßer Nutzung besteht (OLG Stuttgart, Az.: 4 U 119/03). In einem anderen Fall rutschte ein Mann auf einer 115 Meter langen Wasserrutsche in der Hocke, stürzte im Auslaufbereich und brach sich einen Nackenwirbel. Er klagte auf Schadensersatz. Das Gericht sah jedoch kein Versäumnis des Schwimmbadbetreibers. Dieser hatte nämlich mit Schildern auf die verbotenen Sitzhaltungen aufmerksam gemacht (LG München II, Az.: 3 O 4254/03).

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