Achtung Verjährung zum 31.12.2015

25 Aug

Pressemeldung der Firma Inkassobüro Marco Ormanns

Die meisten Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, und der Gläubiger von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig keine Kenntnis erlangt hat. Dies hat zur Folge, dass bei der regelmäßigen Verjährungsfrist die Verjährung immer mit dem Jahreswechsel eintritt. Diese Art der Verjährung nennt man auch Regelverjährung.

Aber Achtung: Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung spielt hierbei keine Rolle!

Wurde eine Leistung aus einen BGB – Werkvertrag in 2012 erbracht und am 15.10.2012 durch die Parteien abgenommen und erst am 15.01.2013 in Rechnung gestellt, droht bereits zum 31.12.2015 die Verjährung.

Prüfen Sie deshalb schon jetzt Ihre Forderungen auf anstehende Verjährung. Das Inkassobüro Marco Ormanns berät Sie gerne kostenfrei und unverbindlich zu allen Fragen rund um das Thema Verjährung.

 



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Inkassobüro Marco Ormanns
Zedernstraße 29
41239 Mönchengladbach
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http://www.ormanns-inkasso.de



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    • Inkassobüro Marco Ormanns
Seit dem Jahr 2003 bietet das Inkassobüro Marco Ormanns erfolgreich ein seriöses und dienstleistungsorientiertes Forderungsmanagement. Mit unserer mehr als zehnjährigen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Rechnung aufgeht und nicht die Kalkulation Ihrer säumigen Kunden. Durch langjähriges Know-how, rechtliche und betriebswirtschaftlich umfassende Kompetenz erhalten Sie eine schnelle fallbezogene Abwicklung Ihrer Inkassofälle. Seit der Reform des Rechtsdienstleistungsrechts bieten wir unseren Mandaten einen Fullservice vom außergerichtlichen Inkassomahnverfahren über die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Vollstreckung von titulierten Forderungen. Unsere Dienstleistung wird durch nützlich externe Dienstleistungen wie zb. Wirtschaftsauskünfte und Dienstleistungen einer Detektei komplettiert.


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