Gehackter Router – exorbitante Telefonrechnung

26 Aug

CLLB Rechtsanwälte helfen Telefonkunden, die sich nicht gerechtfertigten Forderungen ihrer Telefongesellschaft ausgesetzt sehen

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte

Berlin, 24.08.2015 „Sicherheitslücken in der Software des verbreiteten Routers FritzBox des Herstellers AVM.“ Viele Kunden, die zu Hause einen Internetanschluss und einen solchen Router haben, haben diese in den Medien erschienene Meldung entweder nicht gesehen oder nach dem Motto ignoriert, dass es schon gut gehen und jemand anderes treffen wird.

Eine Familie aus Sachsen hat es nun erwischt und sie sollte für einen Monat eine Telefonrechnung von über € 8.000,00 begleichen, statt wie sonst regelmäßig € 60,00. Laut Einzelverbindungsnachweis seien ein ganzes Wochenende Sonderrufnummern in der Karibik angerufen worden. Die Familie beteuert, keine solchen Gespräche geführt zu haben.

Letztlich hat sich herausgestellt, dass wohl der Router der Familie gehackt worden ist. An einigen Routern gab es Sicherheitslücken, die es Kriminellen ermöglichte, den Router fernzusteuern und Auslandsanrufe zu simulieren bzw. auszulösen. Derartige organisierte Computerkriminalität wird in letzter Zeit zu einem immer größeren Problem. Schnell tauchen so mehrere Hundert oder gar Tausend Euro zusätzlich auf der Rechnung auf, die der Kunde verständlicher Weise nicht zahlen muss.

Erwischt es einen, so stellt sich die Frage, ob man die Rechnung zahlen muss. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Telefonkunden, eine Strafanzeige zu erstatten.

Die Frage, ob die hohe Telefonrechnung vom Endkunden beglichen werden muss, ist allerdings keine strafrechtliche, sondern eine zivilrechtliche Frage. Das Telekommunikationsgesetz regelt insoweit, dass ein Telefonanbieter keinen Anspruch auf ein Entgelt hat, wenn dem Anschlussinhaber die Inanspruchnahme nicht zugerechnet werden kann und er dies nachweist. Dieser Nachweis ist nicht unbedingt einfach. Auch ist zu fragen, ob und welche Maßnahmen ein Anschlussinhaber zum Schutz vor einer solchen missbräuchlichen Verwendung treffen seines Anschlusses treffen musste. Musste er sein Netzwerk durch ein persönliches Passwort schützen? Welche Anforderungen sind an ein solches Passwort zu stellen? Muss ein Router bei längerer Abwesenheit abgeschaltet werden? Dies sind einige der vielen juristischen Fragen, die sich in einem solchen Fall stellen.

Rechtsanwalt Bombosch hält es aufgrund der Komplexität der juristischen Fragen für sinnvoll, in einem solchen Fall einen versierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der mit der Rechtsprechung zu solchen Fällen vertraut ist.

Der Familie aus Sachsen ist es so letztlich gelungen, ihren Telefonanbieter zu einem kulanzweisen Verzicht der behaupteten Forderung zu bewegen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


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