Auch nach Patentablauf ist Schutz vor Nachahmung möglich

28 Aug

Pressemeldung der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Ein patentgeschütztes Produkt kann auch nach Ende der 20-jährigen Patentlaufzeit gegen Nachahmung geschützt sein: durch den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Diese im Januar 2015 verkündete Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt seit Kurzem im Volltext vor. Das Oberlandesgerichts Frankfurt hatte ursprünglich die Auffassung vertreten, dass der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz ausgeschlossen ist, wenn die für diesen Schutz entscheidenden Erkennungsmerkmale dieselben technischen Merkmale sind, für die es vorher Patentschutz gegeben hat. Dieser Entscheidung hat der BGH widersprochen: Nach seiner Auffassung kann also ein Produkt auch nach Ablauf des Patentschutzes – zeitlich unbeschränkt – dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unterliegen. Besondere Voraussetzung ist in diesem Fall allerdings, dass dem Wettbewerber technisch gleichwertige Alternativlösungen zur Verfügung stehen. Die technische Lösung sollte also bei gleichbleibender Qual ität auch auf anderem Wege erreicht werden können.



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COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte
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COHAUSZ & FLORACK ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und rund 100 Mitarbeitern. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Besondere Expertise hat die Kanzlei in der Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Schutzrechtsportfolios. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Kanzlei ist auf allen Technologiefeldern tätig: Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von COHAUSZ & FLORACK gehören im DAX oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.


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