Detox-Urteil – Entgiftende Kräutermischungen
24 Sep
Das Landgericht Düsseldorf untersagt die Werbeaussage "Detox" bei entgiftenden Kräutermischungen
Ob eine Angabe zu einem Lebensmittel zulässig ist oder nicht, kann manchmal nicht ohne weiteres gesagt werden. Deswegen muss dann oftmals im Einzelfall ein Gericht darüber entscheiden. So war es auch in einem Fall, über den vor kurzem das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte. Darin sah es in der Zusatzbezeichnung „Detox“, welche beim Vertrieb von Kräutermischungen verwendet wurde, eine unzulässige Angabe.
Kräutermischungen werden unter der Bezeichnung „Detox“ vertrieben
Mit dem Kunstwort „Detox“ vertrieb eine Firma ihre Kräutermischungen, die Brennnesselkraut, Melisse, Pfefferminze, Rotbusch, Mate, Grüner Tee, Löwenzahnkraut sowie Wacholderbeeren enthielten. Diese Produkte wurden unter der Dachmarke „Harmonie für Körper und Seele“ geführt. Damit war jedoch ein Wettbewerbsverein nicht einverstanden. Er vertrat die Ansicht, dass die Bezeichnung „Detox“ von den angesprochenen Verkehrskreisen im Sinne einer entgiftenden Wirkung verstanden werde. Jedoch sei eine derartige Wirkung weder belegt noch als gesundheitsbezogene Angabe zugelassen. Somit liege hier eine illegale Lebensmittelwerbung vor. Deswegen mahnte der Verein den Vertreiber ab.
… das Urteil und die Begründung finden Sie unter … http://www.juravendis.de/…
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