Captura GmbH: Interessenvertretung für Vermittler

28 Sep

Pressemeldung der Firma Peres & Partner Rechtsanwälte

Etliche Anleger sind von der Insolvenz der Captura GmbH betroffen. „Es ist schon wie ein Reflex: Nach der Insolvenzmeldung bringen sich Anlegeranwälte in Stellung und wollen Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen. Allerdings oft unbegründet“, so Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, Kanzlei Peres & Partner.

Anleger verlieren bei Insolvenzen wie die der Captura GmbH regelmäßig viel Geld. Verständlich, dass dann versucht wird, einen Schuldigen zu finden und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. „Als Sündenbock werden dann schnell die Vermittler ausgemacht, die die Anleger angeblich falsch beraten haben und deshalb auf Schadensersatz verklagt werden sollen. Diese Vorwürfe sind allerdings oft haltlos“, sagt der auf Vermittlerhaftung spezialisierte Rechtsanwalt Sochurek.

Zwei Argumente werden gegen die Vermittler in vergleichbaren Fällen häufig vorgebracht: Sie hätten das Geschäftsmodell der Kapitalanlage nicht ausreichend auf seine Plausibilität hin überprüft und sie hätten die Anleger nicht ausreichend über die Risiken der Anlage unterrichtet. „Beide Argumente lassen sich in der Regel aber entkräften“, erklärt Rechtsanwalt Sochurek, der bislang beispielsweise in allen Verfahren, in denen er Infinus-Vermittler vertrat, erfolgreich war.

Dennoch müssten die Vermittler der Captura GmbH davon ausgehen, dass es Schadensersatzklagen gegen sie geben wird. Zur Wahrung der Interessen der Vermittler hat Sochurek auf seiner Vermittlerplattform www.finanzberaterhaftung.de eine Vermittlervereinigung gegründet, wie er dies schon in der Vergangenheit betreffend anderer fehlgeschlagener Anlagen erfolgreich praktiziert hat.

Mehr Informationen: http://www.finanzberaterhaftung.de/…

 



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    • Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek.
Die in München-Schwabing ansässige Anwaltskanzlei Peres & Partner ist spezialisiert auf wirtschaftsrechtliche Beratung und Prozessvertretung. Neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Gesellschaftsrecht stellt das Handelsvertreterrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt dar.


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