Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
20 Okt
Pressemeldung der Firma Vergabe24 GmbH
Unterhalb der EU-Schwellenwerten stehen den Bietern verschiedene Möglichkeiten offen, um sich über mögliche Rechtsverletzungen bei öffentlichen Ausschreibungen zu beschweren. Beachtet werden sollte dabei, ob gerügt werden muss, um den Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Der dritte Teil der Beitragsserie zum Thema „Rügen bei öffentlichen Ausschreibungen“ von Rechtsanwältin Aline Fritz gibt Aufschluss darüber, welche Beschwerdemöglichkeiten es gibt und mit welchen Rechtsfolgen sie einhergehen.
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