Deutsche Biofonds AG: Aktuelle Hinweise der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte

27 Okt

Handlungsoptionen für geschädigte Anleg

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte

Anleger der Deutschen Biofonds AG sind verunsichert. Berichtet wird vielfach, dass sich der alleinige Vorstand der Deutschen Biofonds AG, Herr Dr. Yaver Demir, in Untersuchungshaft befinden und aktuell eine telefonische Kontaktaufnahme zur Gesellschaft unmöglich sein soll. In die von der Deutschen Biofonds AG aufgelegten Investments sollen Gelder von bis zu 300 Mio. € geflossen sein. Diese warb bei dem Projekt Hydropower VII mit einer stabilen und rentablen Geldanlage – „Wasser als erneuerbare Energie und hervorragendes Investment.“

In diesem Zusammenhang wird zu klären sein, in welchem Umfang überhaupt gemäß Prospekt Investitionen getätigt und Anlegergelder investiert wurden oder was sonst mit den Anlegergeldern passiert ist.

Nach Angaben der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich sollten betroffene Anleger nun aktiv werden.

Anleger sollten prüfen lassen, ob Ansprüche gegen Anlagevermittler oder berater aus Falschberatung geltend gemacht werden können.

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines fungiblen Zweitmarktes für die Handelbarkeit der Anteile etc. Ferner ist darüber aufzuklären, dass die Kapitalanlage für eine sichere Altersvorsorge nicht geeignet ist.

Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück. Es kommen außerdem Ansprüche gegen Prospektverantwortliche in Betracht, sollten sich Prospektfehler feststellen lassen.

Anleger sollten wegen der im Auge zu behaltenden möglichen Verjährung nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Vorgehens wegen fehlerhafter Anlageberatung. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte unterstützt geschädigte Anlegern bei der Prüfung ihrer Ansprüche.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.