Neue Regeln für Ausschreibungen in Ungarn

27 Okt

Pressemeldung der Firma Vergabe24 GmbH

Ab 01.11.2015 hat Ungarn ein neues Vergaberecht. Damit ist das Land eines der ersten unter den 28 EU-Mitgliedsländern, die die neue Generation der EU-Richtlinien in das nationale Recht umgesetzt haben. Die Umsetzungspflicht bis 18.04.2016 gilt für alle EU-Staaten. Ungarn ist also Vorreiter in der Umsetzung. Ist das ungarische Gesetz jedoch wirklich neu? Der Blogbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Attila Dezső beantwortet diese Frage und zeigt auf, inwiefern sich das ungarische Vergaberecht durch die Umsetzung der EU-Richtlinien verändert hat.



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