SdK: Geschädigte Volkswagen-Aktionäre sollten vor Klageerhebung zunächst Aufklärung abwarten
23 Okt
Für die durch "Dieselgate" geschädigten Aktionäre der Volkswagen AG besteht aus Sicht der SdK bis zum Beginn eines Musterverfahrens kein Zeitdruck in Bezug auf die Einreichung einer Schadensersatzklage. Zunächst sollten diese noch die Aufklärung des Sachverhalts... weiterlesen →