Solar 9580 e.K. – Anleger erhalten Aufforderung zur Rückzahlung der Mehrwertsteuer – Handlungsempfehlungen von CLLB Rechtsanwälte

11 Nov

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte

München, Berlin 11.11.2015 – Datiert auf den 09.11.2015 erhielten eine Vielzahl von Anlegern der Solar 9580 ein Schreiben von Herrn Reiner Hamberger, in dem dieser darauf hinweist, „dass die im Rahmen der vertraglichen Pachtzahlung gezahlte Mehrwertsteuer zu Unrecht ausgewiesen sei und vom Pächter geschuldet sei“. Vor diesem Hintergrund fordert Herr Hamberger die Anleger nun auf, die erhaltene Mehrwertsteuer zurück zu zahlen.

Mehrere Anleger wandten sich nach Erhalt des Schreibens an CLLB und fragten, wie sie sich nun verhalten sollen. CLLB rät den Anlegern von Herrn Hamberger zunächst einen Existenznachweis der erworbenen Anlagen zu verlangen. Exemplarisch bietet sich hierfür folgendes Schreiben an:

„Sehr geehrter Herr Hamberger,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

ich benötige einen Nachweis, dass die von mir erworbene Solaranlage auch tatsächlich existiert. Ich fordere Sie daher auf, mir bis spätestens

Mittwoch, den 18.11.2015

einen entsprechenden Nachweis zu übersenden. Sollte innerhalb vorgenannter Frist kein Nachweis eingehen, gehe ich davon aus, dass es die von mir erworbene Anlage nicht gibt, wie es auch im Fernsehbericht im MDR zu sehen war.

Mit freundlichen Grüssen

Vorname, Name“

Wie berichtet, wurden zwischenzeitlich von der Kanzlei CLLB mehrere Urteile gegen die Solar 9580 erstritten, in denen Herr Hamberger zur Zahlung ausstehender Pachtzinsen verurteilt wurde. Daneben wurde Herr Hamberger verurteilt, den Klägern die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe zu erstatten. Die ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Solar 9580 verliefen erfolgreich. Die ersten von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger haben ihr Geld bekommen.

CLLB hält die Aufforderung zur Rückzahlung erhaltener Pachtzinsen in Höhe der darin enthaltenen Mehrwertsteuer zum gegenwärtigen Zeitpunkt für Sie für irrelevant, da den übersendeten Unterlagen nicht entnommen werden kann, inwiefern die Verpachtung an die jeweiligen Anleger überhaupt davon betroffen ist. Darüber hinaus kann den hier vorliegenden Solar9580 Unterlagen auch nicht entnommen werden, dass Zahlungsbedingung der Pachtzinsen war, dass Herr Hamberger dies in irgendeiner Art und Weise steuerlich geltend machen kann.

Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Ggf. kommen auch Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht. Diese Ansprüche richten sich gegen Vermittler und Verkäufer der Solaranlagen. Im Falle der vollständigen Rückabwicklung, wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Solaranlagen nie erworben.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
+49 (89) 552999-50

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.