Richtungsweisendes Urteil führt zum „automatischen Depperltest“
15 Dez
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof revidiert Rechtssprechung und macht den Weg frei für die medizinisch-psychologische Untersuchung bereits bei 0,3 Promille-Fahrt / Erneuter Fall von "zu viel des Guten"
„Jetzt besorgt der Verwaltungsgerichtshof, was vorher die Weltverbesserer schon bei der Senkung der Promillegrenze der Radfahrer erreichen wollten. Was damals noch wegen der großen Empörung abgelehnt wurde, u.a. ausgelöst durch den Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur, zieht nun durch die Hintertür in den Alltag ein.Man ist noch mehr der Willkür der Führerscheinbehörde ausgesetzt und ältere Menschen werden kaum mehr den MPU-Test schaffen. Der Gesetzgeber muss da dringend handeln und diese Rechtssprechung korrigieren, die Existenzen vernichten kann, denn angebliche Fahrfehler bei einer Promillegrenze von 0,3 Promille ist weit über das Ziel hinaus geschossen“, so kommentiert der Landesvorsitzende des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur das jüngste Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes VGH.
Eine ältere Frau hatte einige Gläschen „Melissengeist“ intus und wurde mit 1,28 Promille erwischt. Der Führerschein war logischerweise weg. Das Amtsgericht hatte eine Sperre von drei Monaten angeordnet, damit sich die Frau auf ihre „zum Führen von Kraftfahrzeugen notwendige charakterliche Eignung“ besinnen könne. Die Führerscheinbehörde ging noch weiter: sie forderte einen Abstinenzbeweis samt medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Depperltest“ genannt, an. Ein Sachbearbeiter hatte so entschieden. Der VGH gab diesem nun Recht und schuf damit gänzlich neue Voraussetzungen für alle Teilnehmer im Straßenverkehr. Bergmüller liegt nicht falsch mit der Annahme, dass dieses Urteil Tür und Tor für Willkür öffnen kann.
Früher wurde eine MPU in jedem Fall fällig, wenn 1,6 Promille überschritten wurden. Die Absenkung auf 0,3 Promille könnte dafür sorgen, dass die Zahl der MPU’s sprunghaft ansteigt und bereits kleinste Verfehlungen zur aufwändigen und häufig im ersten Durchgang nicht zu bestehenden Untersuchung führen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, dieses „Schlupfloch zur Willkür“ schnellstmöglich zu schließen, damit hier keine neue Hydra der Bevormundung und Erwachsenen-Erziehung entsteht. Alkoholfahrten sind grundsätzlich nicht zu verteidigen, aber die bisherige Regelung trägt den wesentlichen Anforderungen ausreichend Rechnung. Eine Verschärfung auf 0,3 Promille-MPU, die zudem auf Sachbearbeitungsebene der Führerscheinbehörde angeordnet werden kann, würde mehr Kosten, mehr Verfahren und mehr Unverständnis der Bürger verursachen. Hier ist also der Gesetzgeber zu sofortiger Überprüfung und sachgerechter Klärung aufgefordert.
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