Zuständigkeit bei Leistungen Dritter auf Handyrechnungen

30 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Reklamieren Verbraucher zweifelhafte Forderungen Dritter auf ihrer Mobilfunkrechnung, verweisen Mobilfunkfirmen oft zur Klärung an den Drittanbieter, fordern aber gleichzeitig die Bezahlung der Beträge. Im vor Gericht verhandelten Fall hatte ein Mobilfunkanbieter eine Kundin mit einem Vertrag der Mobilfunkmarke Base mehrfach wegen eines Zahlungsrückstands für Drittanbieterleistungen angemahnt, obwohl die Betroffene wiederholt erklärt hatte, keine kostenpflichtigen Angebote anderer in Anspruch genommen zu haben. Dennoch hatte sie die ausstehenden Beträge zahlen und sich diese dann per Gutschrift vom Drittanbieter zurückholen sollen. Das Gericht entschied, dass dies nicht zulässig ist. Der Ansprechpartner ist der Mobilfunkanbieter, der ja auch die Zahlung verlangt, erläutern ARAG Experten (LG Potsdam, Az.: 2 O 340/14).



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