Widerruf von Immobiliendarlehen: Regierung beschließt Ende des „ewigen Widerrufsrechts“

28 Jan

Pressemeldung der Firma ROSE & PARTNER LLP

Wer zwischen 2002 und 2010 ein Darlehen zur Finanzierung seiner Immobilien aufgenommen hat, kann dies auf Grund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in vielen Fällen widerrufen. Die Bundesregierung hat jetzt allerdings die Endlichkeit dieses sog. „ewigen Widerrufsrechts“ bei Verbraucherdarlehen und Krediten zur Immobilienfinanzierung eingeläutet.

Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 27. Januar mitteilte, habe das Bundeskabinett eine Regelung zur Beendigung des „ewigen Widerrufsrechts“ bei Darlehen zur Immobilienfinanzierung beschlossen. Hintergrund ist die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Dabei soll es bei neu abgeschlossenen Krediten zur Finanzierung von Immobilien kein „ewiges Widerrufsrecht“ geben. In diesem Zuge möchte die Regierung auch den viel zitierten Widerrufsjoker für Altverträge aus dem Spiel nehmen. Der Bundestag wird voraussichtlich im März über die neue Kreditrichtlinie zur Finanzierung von Immobilien entscheiden. Sollte es grünes Licht geben, wäre der Widerruf von Altverträgen zur Immobilienfinanzierung nur noch drei weitere Monate möglich. Im Juni 2016 wäre dann voraussichtlich Schluss.

Bis dahin können Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 einen Kredit zur Finanzierung ihrer Immobilie aufgenommen haben, aber noch den Widerrufsjoker ziehen, günstig umschulden und von den anhaltend niedrigen Zinsen profitieren. In diesem Zeitraum haben viele Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Immobiliendarlehen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dadurch wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt, so dass auch heute noch der Widerruf möglich ist.

Viele Verbraucher haben diese Möglichkeit schon genutzt und verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass der Widerruf in der Regel dann möglich ist, wenn das Kreditinstitut eine Widerrufsbelehrung benutzt hat, die formal oder inhaltlich von der jeweils gültigen Musterbelehrung abweicht.

Noch haben die Verbraucher voraussichtlich knapp fünf Monate Zeit von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Weiter Informationen zur Immobilienfinanzierung hat die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. unter http://www.rosepartner.de/… zusammengefasst.

Dr. Philipp Schön

Rechtsanwalt

Finanzierung, Aufsichtsrecht, Immobilien

ROSE & PARTNER LLP.

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