Dashcam-Aufzeichnungen verstoßen gegen geltendes Recht
1 Feb
So sinnvoll Dashcams in manchen Situationen auch sein mögen – die Aufzeichnungen der kleinen Kameras, die im Auto am Armaturenbrett (engl. dashbord) befestigt sind, verstoßen laut ARAG Experten in Deutschland nach überwiegender Ansicht gegen geltendes Recht. Während ihr Einsatz in anderen EU-Länder durchaus legal ist, wird in Deutschland meist von einem Verstoß der Aufnahmen gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung ausgegangen. Dabei wird das Thema durchaus ambivalent betrachtet und diskutiert. Während in Berlin die Aufzeichnungen einer Auto-Kamera zur Aufklärung eines Geldtransporterüberfalls beitrugen und diese sich damit als äußerst sinnvoll erwies, stellt die Weitergabe von Dashcam-Material nach Ansicht des Bayerischen Landesamtes für Datenaufsicht – egal ob an die Polizei, die Versicherung oder an soziale Netzwerke – eine Straftat dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden kann. Gleichzeitig verweisen die ARAG Experten auf einen Fall vor dem Amtsgericht Nürnberg, bei dem Dashcam-Videos als Beweis in einem Verfahren zugelassen wurden (Az.: 18 C 8938/14), weil nach Meinung des Gerichts das Verwertungsinteresse desjenigen, der die Aufnahmen gemacht hatte, das Recht des anderen Unfallbeteiligten auf informationelle Selbstbestimmung überwog.
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560