Irreführende Angaben zu Datenübertragungsraten

18 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Es muss immer besser, weiter, schneller gehen: In Zeiten, in denen das Surfen im Internet so alltäglich wie das morgendliche Zähneputzen geworden ist, geht es nicht mehr darum, ob, sondern vor allem wie schnell man das World Wide Web nutzen kann. Dementsprechend überbieten sich Mobilfunkanbieter mit zuweilen irreführenden Angaben zur Surfgeschwindigkeit. Die ARAG Experten weisen aus diesem Anlass darauf hin, dass in Internetverträgen genannte Geschwindigkeiten auch erreicht werden müssen. In einem aktuellen Fall hatte ein Mobilfunkunternehmen mit Downloadgeschwindigkeiten von ‚bis zu 100 MBit/s‘ geworben. Die mittlere Übertragungsgeschwindigkeit lag im Schnitt jedoch lediglich bei 45 Megabite pro Sekunde, also deutlich unter dem Maximalwert. Die Richter erklärten die Werbung daher zugunsten der Verbraucher für nicht zulässig (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 6 U 79/14).



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