Kaskoversicherung muss Kosten für Markenwerkstatt tragen

18 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Autofahrer eine Unfallreparatur auch von Markenwerkstätten durchführen lassen. Bislang haben sich Versicherer eher an den niedrigeren Kosten einer freien Werkstatt orientiert. Dabei haben Betroffene nach Auskunft von ARAG Experten die Möglichkeit, sich den fälligen Betrag von der gegnerischen Kaskoversicherung auszahlen zu lassen, ohne den Wagen reparieren zu lassen. Nach Angaben der ARAG Experten müssen die Kosten einer Markenwerkstatt in drei Fällen von der Kaskoversicherung gezahlt werden: Wenn es sich um ein neueres Fahrzeug handelt, das Auto bislang scheckheftgepflegt ist, also von einer Markenwerkstatt gewartet wurde oder nur dort fachgerecht instand gesetzt werden kann (Bundesgerichtshofs, Az.: IV ZR 426/14).



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